Hunderttausenden Tirolern wurde von der TIWAG und IKB der Stromliefervertrag gekündigt. Ebenso sind die Kunden von Preiserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 betroffen.

Was ist passiert?


Die TIWAG (TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG) und IKB (Innsbrucker Kommunalbetriebe AG) haben Berichten zufolge hunderttausenden Tirolern die Altverträge des Stromliefervertrags auf Ende März 2024 gekündigt.

Hintergrund hierfür war, dass die Altkunden nicht auf den neuen Tarif umgestiegen sind.

Zuvor gab es bereits in den Jahren 2022 und 2023 saftige Preiserhöhungen.

Was kann unternommen werden?


Es ist bekannt geworden, dass viele TIWAG- und IKB-Kunden die Kündigung über sich ergehen ließen und dadurch automatisch in die Grundversorgung gefallen sind. Dabei ist zu erwähnen, dass der Grundversorgungstarif dem Neukundentarif entspricht. Obwohl der Kündigungsstichtag 31. März 2024 bereits vergangen ist, bestünde nachwievor die Möglichkeit, die Kündigung anzufechten.

Auch jene, die sich auf Druck der TIWAG und IKB zum Abschluss des Neuvertrags hinreißen ließen, könnten eine Kündigungsanfechtung in Erwägung ziehen.

Die aufgrund der Preiserhöhungen höherer bezahlten Stromkosten können zurückgefordert werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?


Wir gehen nicht nur gegen die Strompreiserhöhung 2022 vor, sondern haben schon zahlreiche Klagen gegen die TIWAG und IKB wegen der nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2023 sowie Anfechtungsklagen gegen die Kündigungen eingebracht.

Preiserhöhungen sind unzulässig
Das Bezirksgericht Innsbruck entschied in den bisherigen Gerichtsverfahren, dass die Preiserhöhungen der TIWAG in den Jahren 2022 und 2023 unzulässig waren. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, sie geben jedoch bereits einen klaren Hinweis auf die unzulässige Praxis.

Besonders hervorzuheben ist die Entscheidung, dass der im Rahmen des Vergleichs zwischen AK Tirol und TIWAG vereinbarte Entlastungsbeitrag für die Stromkunden nicht mindernd berücksichtigt werden darf. Das bedeutet, dass die TIWAG-Kunden die zu viel gezahlten Stromkosten vollständig zurückerhalten, ohne dass der Entlastungsbeitrag den Erstattungsbetrag reduzieren würde.

"Ich bin selbst von der Massenkündigung und Preiserhöhung betroffen. Als Tiroler ist es mir daher ein besonderes Anliegen, die Sache nicht einfach zu akzeptieren und auf ihre rechtliche Zulässigkeit von unabhängigen Gerichten überprüfen zu lassen."



- Dr. Florian Scheiber - Rechtsanwalt

Informationen zur Sammelaktion

Wieso sollten Sie sich bei uns zur Sammelaktion anmelden?


Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es immer besser ist, Betroffene zu bündeln. Zwar muss gegenständlich in jedem einzelnen Fall eine Klage gegen die TIWAG und IKB eingebracht werden. Allerdings erhalten wir durch die Vielzahl von Betroffenen, die wir vertreten, eine bedeutend bessere Position.

Wir empfehlen, dass sich weitere TIWAG- und IKB-Kunden an unserer Sammelaktion beteiligen, da eine große Anzahl von Klägern die Erfolgschancen erhöht und zeigt, dass die betroffenen Tirolerinnen und Tiroler entschlossen sind, ihre Rechte zu verteidigen. Nur durch eine kollektive Anstrengung kann sichergestellt werden, dass faire und gerechte Bedingungen für alle erreicht werden.

Welche Leistungen erhalte ich, wenn ich mich zum Sammelverfahren anmelde?


Wir sind der Ansicht, dass ein Aufforderungsschreiben nichts bringen wird, sodass wohl sofort klagsweise vorgegangen werden müsste. Wir werden deshalb kostenlos bei Ihrer Rechtschutzversicherung um Deckung für ein Vorgehen gegen die TIWAG und IKB ansuchen.

Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen sollten, würden wir Ihnen ein faires Angebot für die Vertretung im Zivilverfahren anbieten. Nachdem wir hoffentlich viele Tiroler für das Sammelverfahren gewinnen, könnten wir unsere Preise für den einzelnen bedeutend senken.

Wir werden Sie jedenfalls in unsere Betroffenenliste aufnehmen und Sie über alle Schritte auf dem Laufenden halten.

Wie werde ich über den Verfahrensstand informiert?


Wir werden Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens informieren, insbesondere sobald es Neuigkeiten gibt.

Wie kann ich mich anmelden?


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